Preise

Zu den Details der Finanzierung, den Zuschüssen aus der Pflegeversicherung und dem Pflegewohngeld beraten wir Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Nach Begutachtung und Einstufung in eine Pflegestufe durch den MDK übernimmt die Pflegekasse bei der vollstationären Pflege anteilig die monatlichen Kosten. Die aktuellen Preise können Sie der Tabelle entnehmen, zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale.

 

Eigenanteil des Bewohners pro Monat: Stand vom 01.01.2024

 

                          PG 2                 PG 3                 PG 4                 PG 5

bis 12 Monate      2.513,64 €      2.513,80 €      2.513,70 €      2.513,68 € 

 

ab 12 Monate      2.300,19 €      2.300,33 €      2.300,24 €      2.300,23 €

 

ab 24 Monate      2.015,59 €      2.015,69 €      2.015,63 €      2.015,62 € 

 

ab 36 Monate      1.659,85 €      1.659,90 €      1.659,87 €      1.659,86 € 

 

 

Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekassen und das Heimwohngeld privat nicht gedeckt werden können, unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen. Es bestehen mit den Pflegekassen und Sozialämtern entsprechende Vereinbarungen zur Kostenübernahme.

 

Preise: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Der gesetzliche Anspruch auf Leistungen werden von der Pflegeversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.774 € pro Kalenderjahr und bis zu 56 Tagen übernommen (Stand ab 01.01.2018). Wurden im laufenden Kalenderjahr bereits Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, vermindert sich der Betrag von 1.774 € Euro entsprechend.